Rechnet sich eine vermietete Eigentumswohnung? Die Nach-Steuer-Rechnung Schritt für Schritt

14. Juli 2026

Ob sich eine vermietete Eigentumswohnung rechnet, zeigt erst die Nach-Steuer-Rechnung, nicht die Bruttomietrendite aus dem Exposé. Entscheidend sind vier Größen: die Kaltmiete, die laufenden Kosten inklusive nicht umlegbarem Hausgeld, die Finanzierung mit Zins und Tilgung sowie die Steuerwirkung aus AfA und Zinsen. Erst wenn du diese vier zusammenrechnest, siehst du deinen echten monatlichen Überschuss oder Zuschuss.

Warum die Bruttomietrendite nicht reicht

Die Bruttomietrendite aus dem Exposé sagt nur, wie viel Miete du im Verhältnis zum Kaufpreis bekommst. Sie ignoriert die Kaufnebenkosten, die laufenden Kosten, die Finanzierung und die Steuer. Ob sich der Kauf trägt, entscheidet sich erst danach.

Rechnen wir ein vollständiges Beispiel durch. Alle Zahlen sind gerundet und illustrativ, keine Steuerberatung.

Die Ausgangsdaten

PositionWert
Kaufpreis300.000 €
Kaufnebenkosten (Bayern, ohne Makler)15.000 €
Eigenkapital60.000 €
Darlehen255.000 €
Zinssatz3,8 %
Tilgung2,0 %
Kaltmiete850 € / Monat
Hausgeld gesamt250 € / Monat
Gebäudeanteil75 %
Grenzsteuersatz40 %

Schritt 1: der Cashflow vor Steuer

Die Annuität aus 3,8 Prozent Zins und 2,0 Prozent Tilgung auf 255.000 Euro sind rund 14.790 Euro im Jahr, also etwa 1.232 Euro im Monat. Vom Hausgeld ist rund die Hälfte nicht auf den Mieter umlegbar, hier also etwa 125 Euro im Monat.

  • Mieteinnahme: 850 € pro Monat
  • abzüglich Annuität: 1.232 € pro Monat
  • abzüglich nicht umlegbares Hausgeld: 125 € pro Monat
  • Cashflow vor Steuer: rund 507 € Zuschuss pro Monat

Auf den ersten Blick ein Minusgeschäft. Aber die Tilgung von rund 425 Euro im Monat ist kein Verlust, sondern Vermögensaufbau, und die Steuer fehlt noch.

Schritt 2: die Steuerwirkung

Steuerlich zählen nicht Tilgung, sondern AfA, Zinsen und der nicht umlegbare Hausgeld-Anteil als Werbungskosten.

Steuerliche Rechnung (Jahr 1)Betrag
Mieteinnahme10.200 €
abzüglich AfA (2 % auf 75 % der Anschaffung)4.725 €
abzüglich Zinsen9.690 €
abzüglich nicht umlegbares Hausgeld1.500 €
Steuerliches Ergebnis5.715 € Verlust

Diesen Verlust verrechnest du mit deinem übrigen Einkommen. Vereinfacht mit 40 Prozent Grenzsteuersatz ergibt das rund 2.286 Euro Steuerersparnis im Jahr, also etwa 190 Euro im Monat. Die exakte Wirkung liefert die Differenzrechnung nach § 32a EStG mit Splitting, Soli und Kirchensteuer, nicht die pauschale Grenzsteuersatz-Formel.

Schritt 3: der Cashflow nach Steuer

  • Cashflow vor Steuer: 507 € Zuschuss pro Monat
  • zuzüglich Steuerersparnis: 190 € pro Monat
  • Cashflow nach Steuer: rund 317 € Zuschuss pro Monat

Davon fließen rund 425 Euro im Monat in die Tilgung, also in dein Vermögen. Unterm Strich zahlst du in diesem Beispiel monatlich rund 317 Euro zu und baust gleichzeitig gut 425 Euro Vermögen auf. Ob das für dich aufgeht, hängt davon ab, ob du den Zuschuss dauerhaft tragen kannst und ob Miete und Wert wie erwartet steigen.

Häufige Fragen

Ist ein negativer Cashflow schlecht? Nicht automatisch. Solange die Tilgung höher ist als der Zuschuss und du den Zuschuss sicher tragen kannst, baust du netto Vermögen auf. Kritisch wird es bei hohem Zuschuss plus dünnem Puffer.

Was ist die AfA? Die Absetzung für Abnutzung. Du setzt jährlich einen Prozentsatz des Gebäudewerts steuerlich ab, meist 2 Prozent, bei Neubauten ab 2023 unter Bedingungen mehr. Der Grundstücksanteil wird nicht abgeschrieben.

Warum reicht der Grenzsteuersatz nicht? Weil der Verlust dein zu versteuerndes Einkommen senkt und die Steuer nicht linear verläuft. Die exakte Ersparnis ergibt sich aus der Differenz der Steuer mit und ohne das Objekt.


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Vanessa Völkl

Ich investiere selbst in vermietete Eigentumswohnungen und baue ImmoSis, weil ich vor jedem Kauf dieselben Fragen hatte. ImmoSis verdient nichts am Abschluss, keine Maklerkooperationen, keine Finanzierungsprovisionen.